
Ein Wettbewerbsverband hat ein Unternehmen abgemahnt, weil es ein Getränk als alkoholfreien Gin vermarktet. Daraufhin hat sich das Landgericht Potsdam, wo der Fall gelandet ist, mit einem Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gewandt.
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