Dos & Don't in der Spirituosenwerbung

Die Werbung für Spirituosen und spirituosenhaltige Getränke ist gemäss Art. 42b des Alkoholgesetzes eingeschränkt. Die Eidgenössische Zollverwaltung EZV  hat einen Leitfaden ‘Dos & Don‘ts der Spirituosenwerbung’ herausgegeben. Hier finden Sie die wichtigsten Leitlinien und Grundsätze, die Sie bei der Gestaltung der Spirituosenwerbung beachten müssen. Zu detaillierteren Fragen gibt die Zollverwaltung gerne Auskunft. Für die Beurteilung, ob eine Spirituosenwerbung zulässig ist oder nicht, ist letztlich die konkrete Werbung massgebend.

 

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