Steuerlagerbewilligungen weiterhin unbefristet

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) hat kürzlich die Branche darüber informiert, dass Steuerlagerbewilligungen, die vor 2018 ausgestellt wurden, ihre Gültigkeit unbefristet behalten werden. Damit wurde ein ursprünglicher Beschluss rückgängig gemacht. Diese Entscheidung wurde von den betroffenen Bewilligungsinhabern mit Zustimmung aufgenommen.

 

Damit bleibt für die meisten Betriebe betreffend Steuerlager alles wie bisher, mit allen Rechten und Pflichten.
Diese Massnahme bietet den Unternehmen Stabilität und Sicherheit für ihre Geschäftsplanung und Investitionen.  

 

 

Die Entscheidung des BAZG wird von der Branche begrüsst, da dies die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärkt und ihnen eine langfristige Planungssicherheit bietet. Noch nicht abschliessend geklärt ist, ob die Steuerlagerbewilligungen, welche ab 2018 erteilt wurden auch unbefristet eingeteilt werden oder befristet bleiben. Der Verband DIE SCHWEIZER BRENNER bleibt mit den BAZG diesbezüglich in Kontakt.