
Nach dem Nationalrat sprach sich auch der Ständerat mit 42 zu 0 Stimmen bei zwei Enthaltungen dafür aus. Die im Nationalrat eingereichte Motion des heutigen Ständerats Fabio Regazzi (Mitte/TI) verlangt, dass der Bundesrat im Alkoholgesetz die Grundlagen schafft, damit auch Kleinproduzenten wieder eine Konzession erhalten. Zudem sollten per Ende 2020 aufgehobene oder befristet verlängerte Konzessionen ihre Gültigkeit wiedererlangen.
Beitrag zum ländlichen Kulturerbe
Mit der Revision des Alkoholgesetzes von 2015 wurde die Möglichkeit der Hausbrennerei für Privatpersonen rechtlich abgeschafft, da diese nicht unter die Definition eines Bewirtschafters eines
Landwirtschaftsbetriebs fallen, wie Motionär Regazzi ausführte. Wer die Brennerei als Hobby ausübe, sei davon ausgeschlossen. Mit dem Entzug der Konzessionen werde eine jahrhundertealte Tradition
zerstört. Die Produzenten leisteten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt eines sowohl aus kulturgeschichtlicher als auch aus landschaftlicher Sicht bedeutenden ländlichen Kulturerbes.
Dies sah auch die zuständige Kommission des Ständerates so. Ausserdem würde mit einer Konzessionsvergabe die Produktion lokaler Spezialitäten gestärkt. Eine Senkung der administrativen
Hindernisse hielt die Kommission zudem für angezeigt, auch weil die Kleinbrennerei aufgrund der Konkurrenz durch importierte Spirituosen unter Druck stehe.
Der Bundesrat hatte ein Nein zur Motion beantragt.
Siehe auch: https://www.nau.ch/news/schweiz/wieder-konzessionen-fur-private-schnapsbrennereien-66715590
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