Update geeichte Messmittel (Spindeln)

Die Verordnung des EJPD regelt die Verwendung von Messinstrumenten zur Bestimmung des Alkoholgehalts. Bisher gibt es keine geeichten elektronischen Messgeräte, daher können nicht geeichte elektronische Geräte in der Branche genutzt werden. Ebenfalls ist die Messung mit geeichten [BS1] Spindeln weiterhin erlaubt, sofern diese im Betrieb noch vorhanden sind. Neue Spindeln werden nicht mehr hergestellt. Produzenten und Brennereien, die Messinstrumente verwenden und teilweise unsicher über deren Messwert sind, haben weiterhin die Möglichkeit, Musterproben an das Eidgenössische Institut für Metrologie (METAS) zur Analyse zu senden. Weitere Informationen können Sie beim BAZG, Abteilung Alkohol anfragen.