Kein Cassis-de-Dijon-Prinzip

Roland Jossen gab bekannt, dass das Eidg. Institut für Metrologie (METAS) mit verschiedenen Geräteherstellern in Kontakt steht. Allerdings sei der Versuch, ein elektronisches Gerät mithilfe des Cassis-de-Dijon-Prinzips über die EU einzuführen, gescheitert, wie der Chef Alkohol Ost des BAZG mitteilte. Deshalb steht eine Liberalisierung zur Diskussion, elektronische Messgeräte auch ohne Zulassung in der Schweiz verwenden zu dürfen. Das METAS strebt eine «Miniteilrevision» der Gesetzgebung an. Dabei würde die Toleranzgrenze der Messgenauigkeit etwas angehoben.

«Aus zoll- und alkoholrechtlicher Sicht spricht nichts gegen diese Liberalisierung», führte Jossen aus. Allgemein gilt der Grundsatz der Selbstdeklaration. Wenn das Ergebnis der Gradstärkemessung anlässlich einer Kontrolle dennoch angezweifelt wird, muss eine Nachmessung mit zugelassenen Instrumenten (Spindel) vorgenommen oder ein Muster entnommen und zur Analyse an das METAS weitergeleitet werden. Das BAZG strebt weiterhin eine konstruktive Zusammenarbeit mit der Brennereibranche an und ist für Inputs dankbar.