Anpassung Pflichtenheft Lohnbrenner

 

Spezialfall fahrbare Brennapparate «von Hof zu Hof»

 

Lohnbrennerinnen und Lohnbrenner mit einem fahrbaren Brennapparat benutzen einen «Rohstoff-Empfangsschein» für die Entgegennahme der Rohstoffe. Nach dem ordnungsgemässen Ausfüllen des Scheins kann mit dem Brennen begonnen werden. In der Rubrik «Bemerkungen» auf dem Rohstoffempfangsschein ist die am jeweiligen Tag gebrannte Menge an Rohstoffen einzutragen. Jeder Eintrag ist mit Datum und Unterschrift zu versehen. Die Produktionen sind innerhalb von 5 Tagen nach Abschluss des Brennvorgangs in alco-dec zu deklarieren (Brennbewilligung und Erklärung in einem Arbeitsgang). Dabei ist gemäss Ziffer 3.1.1. vorzugehen.

 

 

 

https://www.ezv.admin.ch/dam/ezv/de/dokumente/abgaben/AAT/Herstellung/pflichtenheft_lohnbrennerei_schriftlich.pdf.download.pdf/pflichtenheft%20lohnbrennereien%20schriftlich_de.pdf